Rechtliche Vereinbarung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB als PDF herunterladen 01
Geltung und Vertragsabschluss
Vertragspartner ist Wolfgang G. Hofer, Uferstraße 92, A-6020 Innsbruck, unter der Geschäftsbezeichnung „Social Webwork“.
Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge, die auf beiden Seiten zum Betrieb eines bereits bestehenden Unternehmens gehören (B2B). Verbraucher- und Gründungsgeschäfte natürlicher Personen gemäß § 1 Abs. 3 KSchG sind ausgeschlossen. Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss gültige Fassung. Der Vertrag entsteht durch Annahme eines Angebots oder Bestätigung einer Beauftragung durch Social Webwork. Individuelle Vereinbarungen gehen vor; Kunden-AGB gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung von Social Webwork.
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Leistungen, Feedback und Mitwirkung des Kunden
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot oder Vertrag. Social Webwork bietet insbesondere Webdesign, Betreuung und Wartung, Gestaltung, SEO, Online-Werbung und technische Unterstützung bei externen Domain- und Hostinganbietern.
Feedbackrunden sind nur im vereinbarten Umfang enthalten. Rückmeldungen erfolgen je Runde gesammelt und fristgerecht. Neue Inhalte, zusätzliche Seiten oder Funktionen, größere Änderungen nach Gestaltungsfreigabe und eine neue gestalterische Richtung sind Zusatzleistungen. Sie werden nach Information über den voraussichtlichen Mehraufwand gesondert beauftragt und verrechnet.
Der Kunde stellt erforderliche Informationen, Inhalte, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig bereit. Fehlende oder verspätete Mitwirkung verschiebt Termine entsprechend. Mehraufwand durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben wird nach vorheriger Information gesondert beauftragt und verrechnet.
Bleibt erforderliche Mitwirkung trotz Erinnerung und angemessener Frist aus, kann Social Webwork die Arbeiten unterbrechen und nach Verfügbarkeit neu einplanen. Dauert die Unterbrechung länger als 30 Tage, können erbrachte Leistungen und berechtigt angefallene Fremdkosten abgerechnet werden. Nach erfolgloser weiterer angemessener Nachfrist kann Social Webwork den Auftrag beenden; die Abrechnung richtet sich nach Punkt 13.
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Inhalte, Rechte und künstliche Intelligenz
Der Kunde sichert die erforderlichen Rechte an bereitgestellten oder ausdrücklich gewünschten Inhalten und erfüllt die ihm obliegenden Hinweis- und Kennzeichnungspflichten. Dies gilt auch für KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte.
Social Webwork dokumentiert die technisch feststellbaren Datenverarbeitungen der umgesetzten Website: Hosting, Serverprotokolle und eingestellte Speicherfristen, Formulare, Analysewerkzeuge, Cookies und vergleichbare Speichertechniken, externe Dienste, Empfänger und Übertragungen. Die Dokumentation umfasst keine sonstigen betrieblichen Datenverarbeitungen. Bereitgestellte oder ausdrücklich freigegebene Rechtstexte werden in die Website integriert.
Der Kunde liefert die übrigen Angaben und Rechtstexte, insbesondere Unternehmensdaten und Angaben zur Weiterverarbeitung übermittelter Formulardaten. Er prüft Dokumentation und Rechtstexte einschließlich ihres Zusammenwirkens und gibt sie vor Veröffentlichung frei. Als Websitebetreiber bleibt er für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und seine gesetzlichen Pflichten verantwortlich.
Rechtsberatung und rechtliche Prüfung sind nicht Bestandteil der Leistung; dies betrifft auch Rechtsgrundlagen, Speicherfristen und Informationspflichten. Eine gewünschte Rechtsprüfung beauftragt der Kunde selbst. Social Webwork weist auf erkennbare naheliegende Rechts- oder Datenschutzrisiken hin und empfiehlt bei erhöhtem Risiko eine fachliche Prüfung vor Veröffentlichung.
Bei berechtigten Ansprüchen Dritter wegen bereitgestellter oder ausdrücklich verlangter Kundeninhalte hält der Kunde Social Webwork einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten schad- und klaglos, soweit Social Webwork die Rechtsverletzung nicht selbst schuldhaft verursacht hat.
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Termine, Fertigstellung und Abnahme
Fertigstellungstermine sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verbindlich. Sie verlängern sich angemessen bei kundenseitigen Verzögerungen, höherer Gewalt und nicht von Social Webwork zu vertretenden technischen Störungen oder Abhängigkeiten. Bei unvorhersehbaren, unverschuldeten persönlichen Leistungshindernissen informiert Social Webwork den Kunden sobald möglich. Änderungen verbindlicher Termine werden vereinbart; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Social Webwork stellt die fertige Leistung zur Prüfung bereit und fordert in Textform zur Abnahme auf. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb von 14 Tagen ab Zugang dieser Aufforderung weder die Abnahme erklärt noch zumindest einen wesentlichen Mangel in Textform mitteilt. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht und werden in angemessener Frist behoben. Später erkennbare Mängel sind nach ihrem Erkennen in Textform mitzuteilen. Änderungswünsche außerhalb der Mängelbehebung sind gesondert zu beauftragende Zusatzleistungen.
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Preise, Rechnungen und Zahlung
Preise und gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer ergeben sich aus dem Angebot oder Vertrag.
Teilrechnungen können vereinbart werden. Die Schlussrechnung erfolgt bei Fertigstellung vor dem Livegang. Livegang oder Übergabe erfolgen nach Eingang aller bis dahin fälligen Beträge, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Laufende Leistungen können im Voraus verrechnet werden. Rechnungen werden in der Regel elektronisch übermittelt und sind binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Betreibungskosten für Unternehmergeschäfte. Bei fortdauerndem Verzug kann Social Webwork Leistungen nach vorheriger Ankündigung bis zur Zahlung aussetzen.
Aufrechnung ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zurückbehaltung ist auf Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis und einen angemessenen Umfang beschränkt.
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Nutzungsrechte und Projektübergabe
Nach vollständiger Bezahlung darf der Kunde die individuell erstellte Website zeitlich unbeschränkt für seinen Geschäftsbetrieb nutzen, ändern und durch Dritte weiterentwickeln lassen.
Für individuell und ausschließlich erstellte Kundenlogos und -grafiken erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte für die vereinbarten geschäftlichen Zwecke, soweit Social Webwork darüber verfügen darf. Allgemeine Vorlagen, wiederverwendbare Komponenten, Werkzeuge, Bibliotheken und interne Arbeitsdateien sind ausgenommen. Für Drittinhalte gelten die jeweiligen Lizenzen; Rechte werden nur im verfügbaren Umfang eingeräumt.
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde auf Wunsch die veröffentlichten Website-Dateien, vorhandene kundenspezifische Zugänge und wesentliche Informationen für den Weiterbetrieb. Nicht dafür erforderliche Entwürfe, verworfene Fassungen und offene Arbeitsdateien sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung umfasst. Zusätzliche Aufbereitung, Dokumentation oder technische Übertragung ist gesondert zu beauftragen.
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Domains, Webhosting, E-Mail und laufende Lizenzen
Social Webwork unterstützt im vereinbarten Umfang bei Anbieterauswahl und technischer Einrichtung.
Domain- und Hostingverträge schließt der Kunde direkt mit dem Anbieter; Domains werden auf seinen Namen registriert. Laufzeiten, Verlängerungen, Preise und Kündigung richten sich nach dem Anbieter-Vertrag. Social Webwork kann als technischer Ansprechpartner unterstützen.
E-Mail-Einrichtung und -Unterstützung sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung umfasst.
Lizenz- und Nutzungskosten werden entsprechend der Vereinbarung verrechnet. Berechtigt angefallene, nicht stornierbare Fremdkosten trägt der Kunde. Ohne Verlängerung können Funktionen oder Dienste auslaufen.
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Wartung, Betreuung, Zeitguthaben und Backups
Wartung und Betreuung erfolgen als einmaliges oder laufendes Paket oder über Zeitguthaben. Umfang, Laufzeit und Abrechnung werden vereinbart; Zusatzleistungen werden nach vorheriger Information gesondert beauftragt und verrechnet. Garantierte Reaktionszeiten, unbegrenzte Betreuung und vollständige Sicherheitsüberwachung sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.
Zeitguthaben wird minutengenau abgerechnet; nach Verbrauch erhält der Kunde eine Arbeitsaufstellung. Neues Guthaben setzt eine neue Beauftragung voraus. Gekauftes Guthaben ist zeitlich unbegrenzt gültig. Bei Beendigung kann es für vereinbarte Abschlussarbeiten verwendet werden; der Rest wird anteilig zurückerstattet.
Unentgeltliches Guthaben ist freiwillig, nicht auszahlbar und nicht übertragbar. Es gilt für vereinbarte kleinere Arbeiten bei laufender Kundenbeziehung, solange die Website nicht durch einen anderen Anbieter neu umgesetzt wurde.
Der Kunde bewahrt Kopien seiner Originaldateien auf. Datensicherung ist nur im vereinbarten Umfang geschuldet. Für laufend betreute Joomla-Websites mit regelmäßigen Inhaltsänderungen werden wöchentliche Backups erstellt, sofern eine gültige, vom Kunden bezahlte Akeeba-Backup-Pro-Lizenz vorliegt. Eines dieser Backups pro Monat wird zwölf Monate aufbewahrt. Bei statischen Websites erfolgt ein Backup bei Übergabe. Wiederherstellung erfolgt nach Abstimmung gegen Zeitaufwand. Weitergehende Sicherungs- oder Wiederherstellungsleistungen bedürfen einer Vereinbarung. Gesetzliche Ansprüche bei schuldhaft verursachten Schäden bleiben unberührt.
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SEO, Besucherstatistik und Dienste Dritter
SEO umfasst fachgerechte vereinbarte Maßnahmen, keine garantierten Rankings, Besucherzahlen, Anfragen oder wirtschaftlichen Erfolge.
Eine im Webdesign-Auftrag enthaltene Besucherstatistik umfasst zwölf Monate ab vereinbartem Beginn. Danach wird die Weiterführung oder Entfernung mit dem Kunden abgestimmt. Verlängerung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung zum mitgeteilten Preis, niemals automatisch.
Drittanbieter können ihre Systeme ändern oder zeitweise ausfallen. Dadurch erforderliche Anpassungen sind für sich allein keine Mängel einer ursprünglich ordnungsgemäßen Leistung und werden außerhalb vereinbarter Wartung nach Punkt 2 gesondert beauftragt. Für nicht selbst schuldhaft verursachte Ausfälle oder Störungen solcher Dienste haftet Social Webwork nicht.
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Datenschutz und Vertraulichkeit
Vertrauliche Kundeninformationen werden vertraulich behandelt und nur auftragsbezogen verwendet. Beide Seiten schützen Zugangsdaten und sicherheitsrelevante Informationen angemessen.
Der Kunde erfüllt als Verantwortlicher seine Datenschutzpflichten. Soweit Social Webwork personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird vor Beginn eine Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Der Kunde liefert dafür erforderliche Angaben und meldet relevante Änderungen. Eigene gesetzliche Pflichten von Social Webwork bleiben unberührt.
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Technische Umsetzung
Erstellung und Neuumsetzung von Websites
Social Webwork erstellt neue Websites und setzt bestehende Websites technisch neu um. Bei Neuumsetzungen können öffentlich erreichbare Inhalte als Vorlage analysiert werden; Programmcode und technische Bestandteile des bisherigen Systems werden nicht übernommen. Sicherheitsanalyse, Malware-Prüfung, Bereinigung und Wiederherstellung des Altsystems sind nicht umfasst.
Barrierearme Umsetzung
Websites werden sorgfältig und im vereinbarten Umfang barrierearm umgesetzt. Besondere Anforderungen und ein angestrebter Konformitätsstandard werden vor Beauftragung festgelegt. Auf naheliegend anwendbare besondere Anforderungen weist Social Webwork hin. Eine vollständige Konformitätsprüfung oder -bestätigung ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung umfasst; zwingende gesetzliche Anforderungen bleiben unberührt.
Browser- und Gerätekompatibilität
Geprüft wird vor Abnahme mit aktuellen, allgemein verwendeten Browsern auf modernen Desktop- und Mobilgeräten. Geringfügige Darstellungsunterschiede ohne wesentliche Beeinträchtigung sind kein Mangel. Kompatibilität mit sämtlichen, veralteten oder zukünftigen Systemen und ein darüber hinausgehender Prüfrahmen sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.
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Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme, bei sonstigen abgeschlossenen Leistungen ab Leistungserbringung. Die Vermutung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen; der Kunde weist das Vorliegen des Mangels bei Abnahme beziehungsweise Leistungserbringung nach. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
Social Webwork erhält zunächst Gelegenheit, gewährleistungspflichtige Mängel innerhalb angemessener Frist zu beheben. Der Kunde stellt erforderliche Informationen und Zugänge bereit. Preisminderung oder Vertragsauflösung richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Drittbehebungen auf Kosten von Social Webwork setzen grundsätzlich eine Aufforderung in Textform und eine erfolglose angemessene Nachfrist voraus; gesetzliche Ausnahmen, insbesondere Gefahr im Verzug, bleiben unberührt.
Die Aktualisierungspflicht nach § 7 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 VGG wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, sofern Wartung oder Aktualisierung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Später entstehende Sicherheitslücken, neue Angriffsmethoden und technische Änderungen sind für sich allein keine Mängel einer ursprünglich ordnungsgemäßen Leistung. Laufende Überwachung, Wartung, Aktualisierung, Anpassung oder Absicherung sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.
Für durch Änderungen des Kunden oder Dritter verursachte Störungen haftet Social Webwork nicht. Davon unabhängige Mängelansprüche bleiben unberührt. Untersuchung und Behebung solcher Störungen werden nach vorheriger Aufwandinformation gesondert beauftragt.
Social Webwork haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden und zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, die die Vertragsdurchführung ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Für sonstige leicht fahrlässige Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Soweit die Datensicherung dem Kunden obliegt, ist die Haftung bei leicht fahrlässig verursachtem Datenverlust auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer, aktueller Sicherung entstanden wäre. Von Social Webwork übernommene Sicherungspflichten bleiben unberührt.
Für Kundeninhalte und Ausfälle oder Fehler von Drittdiensten besteht keine Haftung, soweit Social Webwork den Schaden nicht selbst schuldhaft verursacht hat.
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Beendigung der Zusammenarbeit
Bei vorzeitiger Beendigung oder Unterbleiben eines Projekts aus der Kundensphäre bleibt der Entgeltanspruch nach § 1168 ABGB bestehen, wenn Social Webwork zur Leistung bereit war. Ersparte Aufwendungen sowie anderweitig erworbene oder absichtlich nicht erworbene Beträge werden angerechnet. Erbrachte Leistungen und berechtigt angefallene, nicht stornierbare Fremdkosten sind Teil dieser Abrechnung und werden sofort fällig; eine doppelte Verrechnung erfolgt nicht. Gesetzliche Rechte bei einer von Social Webwork zu vertretenden Vertragsverletzung bleiben unberührt.
Für laufende Leistungen gelten die vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Beide Seiten können aus wichtigem Grund sofort beenden, insbesondere bei unzumutbarer Fortsetzung wegen erheblichen Zahlungsverzugs oder schwerwiegender wiederholter Vertragsverletzungen.
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Referenzen und Erstellerhinweis
Referenzen mit Kundenname, Logo, Link, Screenshot, Projektbeschreibung oder Zitat werden nur im Umfang einer gesonderten, konkreten Kundenzustimmung veröffentlicht. Die Zustimmung kann für die Zukunft in Textform widerrufen werden.
Ein Erstellerhinweis im Website-Footer, gegebenenfalls mit Link, bedarf einer gesonderten, konkreten Zustimmung in Textform. Sie ist für die Zukunft widerrufbar.
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Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht; Erfüllungsort ist Innsbruck. Für Streitigkeiten aus dem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht für Innsbruck als örtlich zuständig vereinbart, soweit zulässig. Der Gerichtsstand wird zusätzlich im Angebot oder Vertrag ausdrücklich festgehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht.